Allgemeine Geschäftsbedingungen

der myPallet GmbH (nachfolgend: „myPallet“)

über die Nutzung von myPallet Software


1. Allgemein / Vertragsgegenstand

1.1. Präambel | myPallet betreibt diverse Softwarelösungen. (nachfolgend: „Software“). Der Kunde ist berechtigt, je nach Vereinbarung einen oder mehrere Arbeitsplätze (zur Nutzung des Webportals) oder Mobilgeräte (zur Nutzung einer App) für die Nutzung der Software zu konfigurieren, die hierfür erforderlichen Zugangsberechtigungen erhalten und, falls vorhanden, zugehörige Clientsoftware abzurufen.

1.2. Anwendungsbereich | Diese Vertragsbedingungen gelten für die Nutzung der Software durch den Kunden, und zwar gemäß der aktuellen Produktbeschreibung.

1.3. Form der Software | Die Software von myPallet ist ein Standardsoftwareprodukt, das nur die in der Begleitdokumentation beschriebenen und die aus der Software selbst ersichtlichen Funktionen enthält. Die Software von myPallet ermöglicht dem Kunden, die auf den Servern von myPallet bzw. eines von myPallet beauftragten Dienstleisters gespeicherte und ablaufende Software über eine Internetverbindung während der Laufzeit dieses Vertrags für eigene Zwecke zu nutzen und seine Daten mit ihrer Hilfe zu speichern und zu verarbeiten.

1.4. Voraussetzungen | Als Voraussetzungen für die Nutzung der Software sind vom Kunden ein ausreichend dimensionierter Internetzugang vorzuhalten. Für erforderliche Anschlüsse sowie die zur Nutzung erforderlichen Verbindungen sind nicht Gegenstand des Vertrages und werden von myPallet nicht geschuldet. Darüber hinaus sind die für die Software konfigurierten Geräte mit einem Betriebssystem in der jeweils aktuellsten Version zu betreiben.

2. Leistungen von myPallet

2.1 Einräumung eines Nutzungsrechts | myPallet räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein zeitlich begrenztes, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der im Vertrag genannten Software und der zugehörigen Anwenderdokumentation ein.

2.2. Umfang des Nutzungsrechts | Das Recht zur Nutzung an der Software erstreckt sich nur auf die Nutzung durch den Kunden selbst sowie auf autorisierte Nutzer gem. nachstehender Ziffer 4.2. Das Nutzungsrecht ist auf die vertraglich vereinbarte Maximalanzahl von Nutzern begrenzt. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software über die bestimmungsgemäße Nutzung hinaus zu nutzen, von Dritten nutzen zu lassen oder Dritten zugänglich zu machen. Das Nutzungsrecht erlischt, wenn der zugrunde liegende Vertrag entfällt (z. B. durch Kündigung).

2.3. Technische Umsetzung | In der technischen Umsetzung der Leistung ist myPallet frei.

2.4. Höhere Gewalt | myPallet ist von allen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden befreit, die sich aus Umständen ergeben, die die Erfüllung des Vertrages verhindern oder unzumutbar erschweren, z. B. Brand, Krieg, Mobilisierung oder militärische Einberufung ähnlichen Ausmaßes, Beschlagnahme, Devisenbeschränkungen, Aufruhr, zivile Unruhen, Hackerangriffe, Naturkatastrophen, etc.. Wenn das Ereignis höherer Gewalt länger als 90 Arbeitstage andauert, hat jede Partei das Recht, den Vertrag mit schriftlicher Begründung zu kündigen, ohne dass dies zu Ansprüchen zwischen den Parteien, einschließlich Entschädigung oder Schadenersatz, führt.

2.5. Änderung der Leistungen | myPallet ist berechtigt, Änderungen an vereinbarten Leistungen vorzunehmen, falls dies zwingend erforderlich wird (z.B. bei Gesetzesänderungen).

2.6. Erfüllungsgehilfen | myPallet ist berechtigt, die Leistungserbringung Erfüllungsgehilfen aufzutragen.

3. Softwareupdates, Aktualisierungen, Erweiterungen

3.1. Updates | myPallet behält sich vor, seine Software weiterzuentwickeln, was in Form von zukünftigen Aktualisierungen oder Versionen veröffentlicht wird. Um die neuesten Aktualisierungen oder Versionen zu nutzen, muss der Kunde sowohl die App als auch das Webportal selbst aktualisieren. Sofern myPallet eine aktualisierte Version seiner Software bereitstellt und dem Kunden das Nutzungsrecht an diese Software eingeräumt ist, ist der Kunde berechtigt, die aktualisierte Version einzusetzen. Gleiches gilt für Benutzerhandbücher oder sonstige Materialien im Zusammenhang mit der Software.

3.2. Installation | Sofern der Kunde eine aktualisierte Version der Software einsetzen bzw. installieren möchte, so ist er verpflichtet, alle schriftlichen und mündlichen Anweisungen bezüglich der Installation und Anwendung zu befolgen. Jede Aktualisierung unterliegt den für die Software geltenden Lizenzbedingungen

4. Pflichten des Kunden

4.1 Zugangsdaten, Geheimhaltung | Die dem Kunden zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sind vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen. Sie sind unverzüglich zu ändern, wenn objektiv zu vermuten steht, dass unberechtigte Dritte von ihnen Kenntnis erlangt haben oder erlangt haben könnten. Für jeden Fall, dass der Kunde nicht autorisierte Dritte die Software vorsätzlich oder fahrlässig nutzen lässt oder zugänglich macht (zum Beispiel durch Weitergabe der Zugangsdaten) ist myPallet berechtigt, den zugrunde liegenden Vertrag über die Nutzung der Software ohne weitere Ankündigung fristlos zu kündigen.

4.2 Autorisierte Nutzer | Der Kunde darf im Rahmen der individualvertraglich vereinbarten, maximalen Benutzeranzahl seine Mitarbeiter zur Nutzung der Software autorisieren. Autorisierte Mitarbeiter sind vom Kunden zu verpflichten, alle Pflichten einzuhalten, die dem Kunden vertraglich auferlegt sind. Auf Anforderung hat der Kunde gegenüber myPallet Nachweise hierüber zu erbringen.

4.3. Ansprechpartner | Der Kunde benennt einen Ansprechpartner, der für den Kontakt mit myPallet zuständig ist.

4.4 Änderung von Programmdaten, Reverse Engineering | Der Kunde ist nicht berechtigt, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte in Programmabläufe einzugreifen oder eingreifen zu lassen. Die Software darf nicht geändert werden. Dieses Verbot beinhaltet auch die Zurückentwicklung der Software.

4.5 Vervielfältigung, Weitergabe | Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu kopieren oder anderweitig zu veräußern. Dem Kunden ist es ferner untersagt, Lizenzcodes, Sicherheitscodes oder Quellcodes zu brechen oder zu verändern. Technische Unterlagen, die myPallet dem Kunden zur Verfügung stellt, dürfen nur im Zusammenhang mit der Software verwendet werden und dürfen vom Kunden nicht kopiert, vervielfältigt, weitergegeben oder unbefugten Dritten zugänglich gemacht werden.

4.6 Kosten unbegründeter Störungsmeldungen | Bei unbegründeten Störungsmeldungen sind die myPallet durch die Überprüfung entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn keine Störung der technischen Einrichtungen von myPallet vorlag und der Kunde dies bei zumutbarer Fehlersuche hätte erkennen können.

4.7 Folgen einer Pflichtverletzung | Sofern der Kunde eine ihm nach Ziff. 4 dieser AGB obliegende Pflicht verletzt, ist myPallet berechtigt, die Nutzungsmöglichkeit der Software zunächst einzuschränken oder zeitlich begrenzt zu beenden („Sperrung“). Die Verpflichtung zur Zahlung des geschuldeten Entgelts mit hiervon nicht berührt. Der Kunde hat im Falle einer Sperrung 3 Werktage Zeit, die Vertragswidrigkeit/Pflichtverletzung zu beseitigen. Nach vollständiger Beseitigung wird myPallet die Nutzungsmöglichkeit der Software wiederherstellen. Sofern eine Beseitigung der Vertragswidrigkeit/Pflichtverletzung nicht innerhalb von drei Werktagen erfolgt, ist myPallet berechtigt, den bestehenden Vertrag ohne weitere Ankündigung fristlos zu kündigen. Im Falle der fristlosen Kündigung hat der Kunde Schadensersatz zu zahlen. Die Höhe des Schadensersatzes richtet sich nach der Anzahl der Monate, die zwischen der Kündigung und dem Ablauf der Mindestvertragslaufzeit liegen. Für jeden Monat ist ein Betrag in Höhe der vereinbarten Monatsvergütung in Ansatz zu bringen

5. Gewährleistung

5.1. Grundsatz | Es ist nach dem Stand der Technik nicht möglich, Fehler in Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. myPallet gewährleistet allerdings, dass die Software grundsätzlich einsetzbar ist.

5.2. Prüfungspflicht des Kunden | Bei jeder Installation und jedem Einrichtungsvorgang der Software muss der Kunde prüfen, ob die Software funktioniert. Alle Mängel, die bei dieser Prüfung entdeckt werden oder hätten entdeckt werden müssen, müssen myPallet unverzüglich, spätestens aber nach fünf Tagen schriftlich oder in Textform mitgeteilt worden sein, andernfalls verfällt der Anspruch auf Nacherfüllung hinsichtlich dieser Mängel.

5.3. Mängelrüge, Form | Jegliche Mängel an der Software sind myPallet unverzüglich nach Bekanntwerden, spätestens aber nach fünf Tagen ab Bekanntwerden schriftlich oder in Textform mitzuteilen.

5.4. Nacherfüllung | Fehler in der Software werden innerhalb angemessener Frist unentgeltlich beseitigt. Die Angemessenheit der Frist bemisst sich insbesondere daran, ob der Mangel/Fehler reproduzierbar ist. myPallet kann zur Erfüllung von Gewährleistungspflichten nach eigener Wahl entweder nachbessern oder Ersatz liefern, wobei dem Kunden das Recht zusteht, ein ihm nicht zumutbare Art der Nacherfüllung, die myPallet gewählt hat, abzulehnen. Insbesondere kann myPallet zur Erfüllung der Gewährleistungspflicht dem Kunden eine neue Version der Software zur Verfügung stellen. Einer Fehlerbeseitigung steht es gleich, wenn myPallet eine alternative Lösung zur fehlerhaften Funktion liefert, die dem Kunden die vertragsgemäße Nutzung erlaubt. Ein Anspruch auf Nacherfüllung wegen Mängel in Handbüchern und/oder Dokumentation besteht nur dann, wenn der Mangel im Handbuch bzw. der Dokumentation zu einer nicht unerheblichen Beeinträchtigung des Kunden führt.

5.5. Verjährung | Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Die vorstehende einjährige Verjährungsfrist bezieht sich nicht auf Fälle vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schädigung, der Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, Produkthaftungsfälle, wie sie in nachstehender Ziff. 6.1. geregelt sind. Hier gelten die gesetzlichen Fristen.

5.6. Gewährleistungsausschlüsse | Die Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn die Software nicht vertragsgemäß eingesetzt wird. Des Weiteren sind die Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Kunde Änderungen oder Erweiterungen an der im Vertrag genannten Software durchführt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Fehler nicht in kausalem Zusammenhang mit den Änderungen oder Erweiterungen stehen. myPallet gewährleistet zudem nicht die Erfüllung der individuellen Anforderungen des Kunden durch die im Vertrag genannte Software. Dies gilt insbesondere für die Nichterreichung des angestrebten wirtschaftlichen Erfolges.

5.7. Abtretung | Gewährleistungsansprüche gegen myPallet stehen lediglich dem Kunden zu und können nicht abgetreten werden.

6. Haftung

6.1. Unbeschränkte Haftung | myPallet haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer von myPallet übernommenen Garantie.

6.2. Beschränkte Haftung | Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung von myPallet zum einen der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist. Zum anderen beschränkt sich die Haftung pro Kalenderjahr auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden bis zu einem Gesamtbetrag für alle Schadensfälle pro Kalenderjahr, der 50% der in diesem Kalenderjahr vom Kunden gezahlten Vergütung entspricht. Diese Haftungsbeschränkung gilt für alle Schadensfälle.

6.3. Weitergehende Haftung | Eine weitergehende Haftung von myPallet besteht nicht.

6.4. Haftung für Dritte | Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe von myPallet.

6.5. Freistellung von Ansprüchen | Der Kunde verpflichtet sich, myPallet im Innenverhältnis von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen oder rechtsverletzenden Handlungen des Kunden oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Marken-, Namens-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen.

7. Vergütung

7.1. Vergütung | Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus der individualvertraglichen Absprache zwischen my Pallet und dem Kunden. Die in Prospekten, Preislisten, Produktinformationen, etc. enthaltenen Angaben sind für myPallet nur insoweit verbindlich, als der Vertrag mit dem Kunden ausdrücklich darauf Bezug nimmt.

7.2. Rechnungsstellung | myPallet stellt dem Kunden die Rechnungen per E-Mail bereit. Nur Zahlungen auf das in der jeweiligen Rechnung angegebene Konto haben schuldbefreiende Wirkung.

7.3. Fälligkeit | Die Fälligkeit des geschuldeten Entgeltes bestimmt sich nach den individualvertraglichen Vereinbarungen. Sofern keine Vereinbarung über Fälligkeitszeitpunkte getroffen wurde, gilt folgendes: Das vereinbarte Entgelt ist jeweils am dritten Werktag eines jeden Quartals im Voraus zur Zahlung fällig.

7.4. Verzugszinsen | Sofern sich der Kunde mit der Zahlung fälliger Vergütung in Verzug befindet, ist myPallet berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 2 % pro Monat zu berechnen.

7.5 Maßnahmen bei Zahlungsverzug | Sofern sich der Kunde in Zahlungsverzug befindet, ist myPallet berechtigt, die Nutzungsmöglichkeit der Software zunächst zeitlich begrenzt zu beenden („Sperrung“). Die Verpflichtung zur Zahlung des geschuldeten Entgelts wird hiervon nicht berührt. Nach Ausgleich rückständiger Forderungen wird myPallet die Nutzungsmöglichkeit wiederherstellen. Sofern sich der Zahlungsverzug der Höhe nach über einen Betrag erstreckt, der der Vergütung für drei Monate entspricht oder sie übersteigt, ist myPallet berechtigt, den bestehenden Vertrag ohne weitere Ankündigung fristlos zu kündigen. Im Falle der fristlosen Kündigung aus diesem Grunde heraus hat der Kunde Schadensersatz zu zahlen. Die Höhe des Schadensersatzes richtet sich nach der Anzahl der Monate, die zwischen der Kündigung und dem Ablauf der Mindestvertragslaufzeit liegen. Für jeden Monat ist ein Betrag in Höhe der vereinbarten Monatsvergütung in Ansatz zu bringen.

7.6. Möglichkeit der Preisanpassung | myPallet ist berechtigt, die Vergütung pro Nutzer erstmals nach Ablauf von 12 Monaten nach Vertragsbeginn und höchstens einmal im Jahr mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten gemäß der Kostenentwicklung bei myPallet zu erhöhen. myPallet kann darüberhinausgehende Kostensteigerungen für Vorleistungen Dritter weitergeben, außer soweit myPallet diese verursacht hat. Sobald sich die Vergütung um mehr als 5 % erhöht, ist der Kunde berechtigt, mit einer Frist von sechs Wochen nach Zugang des Erhöhungsverlangens den Vertrag außerordentlich zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu kündigen. Bei einer Reduzierung der entsprechenden Kosten kann der Kunde ebenfalls erstmals nach Ablauf von 12 Monaten eine entsprechende Herabsetzung der Vergütung verlangen. Die Ankündigung einer Preisanpassung erfolgt per E-Mail an die bei myPallet für die Vertragskommunikation hinterlegte Adresse.

8. Installation & Support

8.1. Erstinstallation und Ersteinrichtung | Bei der Installation der Software von myPallet muss der Kunde sicherstellen, dass seine eigenen Systeme, Server, Netzwerke usw. über die erforderliche Kapazität verfügen. Benötigt der Kunde Unterstützung bei der Installation der Software und werden sich myPallet und der Kunde darüber einig, dass myPallet den Kunden bei der Erstinstallation und Ersteinrichtung der Software unterstützen soll, so gehen die in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten zu Lasten des Kunden. Die Höhe der Kosten richtet sich vorrangig nach individualvertraglicher Vereinbarung, nachrangig nach dem für derartige Leistungen Üblichen.

8.2. Supportdienstleistungen | Unter Supportdienstleistungen sind diejenigen unterstützenden Maßnahmen gemeint, die über die Erstinstallation und die Ersteinrichtung hinausgehen. Ein Anspruch auf Supportleistungen hinsichtlich der Software besteht seitens des Kunden nicht. Der Kunde wird auf die Möglichkeit des Abschlusses eines separaten Supportvertrages mit myPallet hingewiesen, um Leistungen im Bereich Support zu erhalten.

9. Vertragslaufzeit und Kündigung

9.1. Laufzeit | Der Vertrag läuft unbefristet, soweit nicht individualvertraglich anderweitig bestimmt.

9.2. Ordentliche Kündigung | Soweit nicht individualvertraglich anderweitig bestimmt, beträgt die Mindestvertragslaufzeit 12 Monate. Der Vertrag kann nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von den Vertragsparteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende unter Einhaltung der Schriftform gekündigt werden. Sofern der Vertrag nicht gekündigt wird, verlängert er sich um jeweils weitere 12 Monate.

9.3. Außerordentliche Kündigung | Das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt unberührt.

10. Abschließende Regelungen

10.1. Abtretung | Der Kunde darf Ansprüche gegen myPallet nur nach schriftlicher Zustimmung von myPallet auf Dritte übertragen. myPallet ist zur Abtretung von Ansprüchen gegen den Kunden an Dritte berechtigt, ohne, dass es hierfür der Zustimmung des Kunden bedarf.

10.2. Aufrechnung | Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

10.3. Vertragsänderungen | Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Elektronische Dokumente in Textform erfüllen das Schriftformerfordernis nicht.

10.4. Kunden-AGB | Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.

10.5. Anwendbares Recht | Auf diesen Vertrag ist das deutsche Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980 (UN-Kaufrecht) anzuwenden.

10.6. Gerichtsstandsvereinbarung | Als Gerichtsstand wird – soweit zulässig – Hamburg vereinbart.

10.7. Salvatorische Klausel | Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien werden sich bemühen, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame zu finden, die dem wirtschaftlichen Bedeutungsgehalt der unwirksamen Bestimmung am ehesten nahekommt.

AGB | Stand 15.03.2022