Allgemeines
myPallet gewährt dem Lizenznehmer ein zeitlich begrenztes, nicht übertragbares und nicht exklusives Nutzungsrecht an einer oder mehreren Softwarelösungen von myPallet.
Das Nutzungsrecht an der myPallet-Software umfasst ausschließlich die Nutzung der myPallet-Software durch den Lizenznehmer (einschließlich ggf. Subunternehmer(n), die die myPallet-App im Rahmen der Erfüllung der Bedürfnisse des Lizenznehmers verwenden) und nur in Bezug auf die Anzahl der Nutzer, für die der Lizenznehmer jeweils bezahlt hat.
Das Nutzungsrecht ist davon abhängig, dass der Lizenznehmer jederzeit die Zahlung der myPallet-Rechnungen für die Nutzung der myPallet-Software aufrechterhält.
Als Lizenznehmer bist du nicht berechtigt, die myPallet-Software zu kopieren oder anderweitig darüber zu verfügen. Der Lizenznehmer ist außerdem nicht berechtigt, Lizenzcodes, Sicherheitscodes oder Quellcodes zu verändern oder zu manipulieren.
1 Anwendung der Verkaufs- und Lieferbedingungen
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Angebote, Auftragsbestätigungen, Verkäufe und Lieferungen von myPallet, sofern zwischen den Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
2 Produktinformationen, Preislisten usw.
Die myPallet-Software ist ein Standardsoftwareprodukt, das ausschließlich die Funktionen enthält, die in der zugehörigen Dokumentation beschrieben sind, sowie die Funktionen, die in der Software selbst enthalten sind.
Angaben in Broschüren, Preislisten und anderen Produktinformationen von myPallet sind nur insoweit für myPallet verbindlich, als dass die Vereinbarung mit dem Kunden ausdrücklich auf diese Bezug nimmt.
Technische Dokumentation, die myPallet dem Kunden überlässt, darf nur im Zusammenhang mit den von myPallet gelieferten Produkten verwendet werden und darf vom Kunden nicht kopiert, reproduziert, weitergegeben oder anderweitig unbefugten Dritten zugänglich gemacht werden.
myPallet entwickelt seine Software laufend weiter, die in Form zukünftiger Updates oder Versionen veröffentlicht wird.
Um die neuesten Updates oder Versionen nutzen zu können, ist es erforderlich, dass der Lizenznehmer sowohl die myPallet-App als auch das myPallet-Webportal selbst aktualisiert.
3 Preise und Lieferklausel
Sofern nicht anders angegeben, sind alle Preise in Angeboten, Auftragsbestätigungen und anderen Referenzen von myPallet in dänischen Kronen angegeben, exklusive Mehrwertsteuer, Zölle, Abgaben usw. Sofern im genannten Material nichts anderes angegeben ist, behält sich myPallet das Recht vor, die Preise bis zum Lieferzeitpunkt zu ändern.
Die jährliche Preisanpassung für alle Abonnementlösungen beträgt 5 %.
Kundenspezifische Entwicklung und Abonnementanpassung
Alle kundenspezifischen Entwicklungsaufgaben werden auf Grundlage eines vorhergehenden, schriftlich akzeptierten Angebots des Kunden durchgeführt.
Für jede genehmigte Entwicklungsaufgabe wird ein Zuschlag in Höhe von 5 % des Gesamtwertes der Entwicklungsaufgabe erhoben. Dieser Zuschlag wird als laufende Anpassung der bestehenden Abonnementzahlung des Kunden integriert und tritt ab dem Zeitpunkt der Lieferung der jeweiligen Entwicklung in Kraft.
Der Zuschlag wird als integrierter Bestandteil der Abonnementleistung in Rechnung gestellt und unterliegt im Übrigen den jeweils geltenden Bedingungen für das Abonnement des Kunden.
4 Annahmefrist für Angebote
Falls myPallet ein Angebot ohne Annahmefrist abgibt, verfällt das Angebot, sofern keine Annahme des Kunden spätestens 30 (dreißig) Tage ab dem Datum des Angebots erfolgt.
5 Lieferung des Produkts
Sofern nicht anders schriftlich in einem Angebot, einer Auftragsbestätigung oder in der Vereinbarung der Parteien angegeben, basiert der angegebene Lieferzeitpunkt auf einer Schätzung von myPallet.
Wird der vereinbarte Lieferzeitpunkt um mehr als 50 (fünfzig) Arbeitstage überschritten, ist der Kunde, sofern die Verzögerung auf myPallet zurückzuführen ist, berechtigt, den Vertrag hinsichtlich des verspäteten Produkts zu kündigen. Beträgt die Verzögerung mehr als 100 Arbeitstage und haben die verspäteten Teile der Lieferung wesentliche Bedeutung für den Gesamtbetrieb, ist der Kunde berechtigt, den gesamten Vertrag zu kündigen.
Verschiebt der Kunde den Lieferzeitpunkt, ist myPallet berechtigt, den Kaufpreis mit Fälligkeit zum ursprünglich vereinbarten Liefertermin in Rechnung zu stellen.
Im Falle von Ereignissen höherer Gewalt gemäß §13 wird die Lieferzeit von myPallet um den Zeitraum der entsprechenden Behinderung verlängert. Führt die Behinderung dazu, dass die Lieferung nur unter unverhältnismäßig hohen Kosten durchgeführt oder behoben werden kann, behält sich myPallet das Recht vor, die Vereinbarung zu annullieren.
In Fällen, in denen höhere Gewalt die Lieferung länger als 6 (sechs) Monate – gerechnet ab dem von myPallet angegebenen Lieferzeitpunkt – verhindert hat, haben beide Parteien das Recht, den Kauf zu annullieren. Der Kunde ist infolgedessen nicht berechtigt, irgendeine Form von Entschädigung für direkte oder indirekte Verluste zu verlangen. Darüber hinaus kann der Kunde aufgrund der Verzögerung keine Ansprüche gegenüber myPallet geltend machen.
6 Eigentumsverhältnisse
Beim Kauf der myPallet-Software erwirbt der Kunde ausschließlich ein Nutzungsrecht an der betreffenden Software. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der Kunde, die Bestimmungen des Lizenzgebers (myPallet) einzuhalten. myPallet kann das Nutzungsrecht aufheben, sofern der Kunde die Lizenzbedingungen nicht einhält, woraufhin das Recht des Kunden zur Nutzung der Software erlischt.
Beim Download von Apps und der Einrichtung des Dashboards muss der Kunde prüfen, ob die Software funktioniert. Etwaige Mängel, die im Zusammenhang mit dieser Prüfung festgestellt werden oder hätten festgestellt werden müssen oder später festgestellt werden, sind unverzüglich und spätestens 5 (fünf) Tage nach der Installation schriftlich an myPallet zu melden. Der Kunde kann unter keinen Umständen später als 30 Tage ab Installationsdatum Mängel gegenüber myPallet geltend machen.
myPallet ist nicht verpflichtet, Hardware/Software zu beheben, die vom Kunden verändert oder falsch eingerichtet wurde.
Abgesehen von dem in Punkt 9 Genannten kann der Kunde keine Ansprüche gegenüber myPallet im Zusammenhang mit Mängeln/Problemen der Software geltend machen, unabhängig davon, ob die Verluste oder Kosten des Kunden direkt oder indirekt durch die Mängel verursacht wurden.
7 Produkthaftung
Für Schäden an Personen, Gebäuden oder sonstigen Sachschäden (Produkthaftung) haftet myPallet, soweit die Haftung aus zwingenden gesetzlichen Vorschriften folgt. myPallet haftet hierbei NICHT für Schäden an Sachen des Kunden oder anderen Sachen, die für gewerbliche Zwecke bestimmt sind (gewerbliche Sachschäden). In diesem Zusammenhang wird klargestellt, dass myPallet auch nicht für den Verlust von Daten des Kunden infolge fehlender Software oder anderer gelieferter Produkte haftet.
8 Haftungsausschluss und allgemeine Haftungsbeschränkung
Die Haftung von myPallet im Rahmen der Vereinbarung ist, sofern in diesem Punkt 11 nichts anderes angegeben ist, auf einen Betrag beschränkt, der 100 % der Zahlungen entspricht, die myPallet im Rahmen der Vereinbarung in den letzten zwölf Monaten vor dem Ereignis erhalten hat, das den Anspruch begründet. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht im Falle von Personenschäden infolge von Produkthaftung oder einer Haftung von myPallet aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
9 Indirekte Verluste
myPallet kann unter keinen Umständen für Betriebsverluste, entgangenen Gewinn oder andere indirekte Verluste oder Folgeschäden haftbar gemacht werden.
10 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit der Vereinbarung entstehen, werden vor dem Stadtgericht Kopenhagen entschieden. Jeder Streit zwischen den Parteien ist nach dänischem Recht zu entscheiden.
Höhere Gewalt
myPallet ist von jeglicher Verpflichtung gegenüber dem Kunden befreit, die auf Umständen beruht, welche die Erfüllung der Vereinbarung verhindern oder die Erfüllung unzumutbar erschweren, einschließlich Arbeitskonflikten und jeder anderen Situation, die außerhalb der Kontrolle der Parteien liegt, wie z. B. Brand, Krieg, Mobilmachung oder militärische Einberufung ähnlichen Umfangs, Requirierung, Beschlagnahmung, Währungsbeschränkungen, Aufruhr und Unruhen, Mangel an Transportmitteln, Hackerangriffe, Naturkatastrophen, Warenknappheit sowie Verzögerungen von Produkten von etwaigen Subunternehmern. Wenn das Ereignis höherer Gewalt mehr als 90 Arbeitstage andauert, hat jede Partei das Recht, die Vereinbarung mit einer schriftlichen Begründung zu kündigen, ohne dass daraus Ansprüche zwischen den Parteien entstehen, einschließlich Entschädigung oder Schadensersatz.
11 Installation & Support/Hotline
Im Zusammenhang mit der Installation der myPallet-Software muss der Kunde sicherstellen, dass die eigenen Systeme, Server, Netzwerke usw. über die erforderliche Kapazität verfügen.
Wenn der Kunde Unterstützung bei der Installation der Produkte wünscht, gehen die damit verbundenen Kosten zu Lasten des Kunden.
Wünscht der Kunde Unterstützung von myPallet bei der Installation der Software, wird diese Leistung gemäß den Regeln/Kosten von myPallet für Installation abgerechnet. Die Transportkosten in diesem Zusammenhang trägt ausschließlich der Kunde, sofern bei Erhalt der Auftragsbestätigung nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Es ist 1 Stunde KOSTENLOSER Support/Hotline pro Monat enthalten. Weitere Zeit wird von myPallet zu einem festen Stundensatz von DKK 1.200 pro Stunde (mindestens DKK 1.200) berechnet.
12 Zahlungsbedingungen
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, müssen myPallet-Rechnungen spätestens 10 Tage nach Rechnungsdatum bezahlt werden. Bei Zahlung nach Fälligkeit berechnet myPallet Verzugszinsen in Höhe von 2 % pro Monat, jedoch mindestens DKK 150. Darüber hinaus ist myPallet berechtigt, Mahngebühren und Inkassokosten gemäß den Bestimmungen des dänischen Zinsgesetzes zu erheben.
Die Rechnungsstellung erfolgt per E-Mail. Abhängig vom Umfang der Vereinbarung umfasst die erste Rechnung die ersten 3 (drei) bis 12 (zwölf) Monate der Kosten im Zusammenhang mit der Nutzung der myPallet-Software. Die Rechnungsstellung erfolgt per E-Mail. Etwaige Nachberechnungen im Zusammenhang mit einer „zusätzlichen Anzahl von Apps“ werden mit rückwirkender Wirkung in der nächsten Abrechnung verrechnet.
Die Zahlung mit schuldbefreiender Wirkung kann ausschließlich auf das auf der Rechnung angegebene Konto erfolgen. Rechnungen werden mit einem Umweltbeitrag/Rechnungsgebühr gemäß den jeweils geltenden Preisen versehen. Der Kunde zahlt die jeweils geltende Mehrwertsteuer sowie etwaige andere öffentliche Abgaben.
Der Kunde ist nicht berechtigt, etwaige Gegenforderungen, die nicht schriftlich von myPallet anerkannt wurden, aufzurechnen und ist auch nicht berechtigt, einen Teil des Kaufpreises aufgrund solcher Forderungen zurückzuhalten.
Wenn sich der Kunde mit Zahlungen gegenüber myPallet in Verzug befindet, einschließlich Zahlungen im Rahmen anderer Vereinbarungen mit myPallet, behält sich myPallet das Recht vor, die Daten, die sich im Besitz von myPallet befinden, zurückzuhalten, bis der Rückstand beglichen ist.
myPallet behält sich außerdem das Recht vor, den Zugang zur Nutzung der myPallet-Software – sowohl für die myPallet-App als auch für das myPallet-Webportal – für alle Nutzer, die der Kunde in den Systemen von myPallet erstellt hat und für die bezahlt wird, zu sperren. Dies gilt, bis der Rückstand beglichen ist.
Wenn der Kunde Änderungen am Vertrag wünscht, einschließlich Änderungen der Bedingungen oder einer Übertragung auf Dritte, und dies mit myPallet vereinbart wird, wird eine Änderungsgebühr berechnet, die aus einem Grundbetrag sowie einem Betrag pro Änderung der Benutzerrechte besteht.
13 Kündigung und Bindungsfrist
Der Lizenznehmer kann die Lizenzvereinbarung mit myPallet schriftlich kündigen.
Kündigungsfrist: Die Zahlung für die Nutzung von myPallet basiert auf mindestens 18 (achtzehn) Monaten. In einigen Fällen ist die Kündigungsfrist länger, von 18 (achtzehn) bis 24 (vierundzwanzig) Monaten. In diesen Fällen wird dies als Teil der schriftlichen Vereinbarung zwischen myPallet und dem Lizenznehmer hervorgehen.
myPallet kann eine Lizenzvereinbarung jederzeit mit einer Frist von 3 (drei) Monaten schriftlich kündigen. Im Falle einer Kündigung durch myPallet werden eventuell vorausbezahlte Lizenzgebühren gemäß der Lizenzvereinbarung gutgeschrieben.
Bindungsfrist: Die Mindestbindungsfrist nach Beginn beträgt 18 (achtzehn) Monate, sofern in der schriftlichen Vereinbarung zwischen myPallet und dem Lizenznehmer nichts anderes angegeben ist.